Arbeitsrecht

Kompetenz im Arbeitsrecht

Wir betreuen Unternehmen wie Arbeitnehmer, Selbstständige oder Geschäftsführer, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt die Gestaltung von Verträgen dar. Hierbei werden wir sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht für Sie tätig.

Im Individualarbeitsrecht steht die Erstellung von Arbeitsverträgen jeglicher Art im Vordergrund. Des Weiteren beraten und vertreten wir Sie bei der Beendigung von Arbeitsverträgen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Auch der Schutz besonderer Personengruppen wie Schwangere, Mütter und Schwerbehinderte gehören zu unserem Tätigkeitsfeld. Darüber hinaus beraten wir Sie in allen Fragen von Diskriminierungen nach dem Antidiskriminierungsgesetz (AGG).

Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts werden wir für Sie in den Bereichen Tarifvertragsrecht, sowie Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht tätig.

Abmahnungen

Wenn Sie zu Unrecht eine Abmahnung erhalten haben, haben Sie einen Anspruch auf die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte bzw. besteht die Möglichkeit einer Gegendarstellung. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.

Antidiskriminierungsgesetz (AGG)

Das Antidiskriminierungsgesetz (AGG) soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen.
Sofern Sie hiervon betroffen sind, unterstützen wir Sie gerne.

Arbeitnehmererfindungen

Für patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindungen sowie für sog. qualifizierte technische Verbesserungsvorschläge, die von einem Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis entwickelt werden, gilt das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG).
Sofern Sie in Ihrem Betrieb Erfindungen oder Verbesserungsvorschläge entwickelt haben, stehen wir Ihnen hierzu bei allen Fragen zur Verfügung.

Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen

In Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen legen die Betriebsparteien einvernehmlich Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer sowie die betriebliche Organisation und Ordnung fest.

Der Arbeitsvertrag ist Grundlage des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitsvertrag regelt Themen wie Tätigkeitsumfang, Arbeitszeit, Lohn- und Gehaltszahlungen und Regelungen für den Krankheitsfall als auch Kündigung

Betriebsvereinbarungen regeln etwa Themen wie die betriebliche Weiterbildung, das betriebliche Eingliederungsmanagement BEM, flexible Arbeitszeit, Nutzung von Telefon, Intranet, Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz, Datenschutz, Dienstwagen usw. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen oder Prüfung, ob diese mit Gesetz und Rechtsprechung im Einklang stehen. Zudem entwerfen wir auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen.

Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen

Ein Arbeitszeugnis enthält in der Regel bestimmte Klauseln, aus denen sich die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers ablesen lassen. Nicht Alles, was sich darin gut anhört, stellt eine gute Beurteilung dar.
Gerne unterstützen wir Sie sowohl bei der Überprüfung von Arbeitszeugnissen, als auch bei deren Erstellung.

Geheimhaltungsvereinbarungen

Geheimhaltungsvereinbarungen verpflichten den Arbeitnehmer, alle vertraulichen Angelegenheiten streng geheim zu halten.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Formulierung von Geheimhaltungsvereinbarungen.

Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklagen

Sie erhalten eine fristlose oder ordentliche Kündigung und halten diese für nicht gerechtfertigt. Dann sind Sie nach dem KSchG gehalten, innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht dahingehend Klage einzureichen, dass die Kündigung unwirksam ist. Ansonsten ist die Kündigung i. d. R. nicht mehr angreifbar. Wir unterstützen Sie bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten einer solchen Klage und begleiten Sie im gerichtlichen Verfahren.

Prüfung und Erstellung von Aufhebungsverträgen

Arbeitsverträge können nicht nur einseitig, mittels einer Kündigung beendet werden, sondern auch einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag. Bei einem solchen Aufhebungsvertrag sind sowohl Formvorschriften zu beachten, als auch z. B. Fristen einzuhalten, um Nachteile für den Vertragsschließenden zu vermeiden. Gerne sind wir Ihnen bei einer Prüfung oder der Erstellung von Aufhebungsverträgen behilflich.

Wettbewerbsverbotsklauseln

Gelegentlich enthalten Verträge Wettbewerbsverbotsklauseln, welche das Verbot von Wettbewerb während oder nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses regeln. Insbesondere die Wirksamkeit des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots, ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden um wirksam zu sein.
Sofern Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zahlungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis

Als Gegenleistung für Ihre Tätigkeit beim Arbeitgeber erhalten Sie Bezüge wie Lohn/Gehalt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bezahlung von Überstunden usw. Im Krankheitsfall haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sofern Sie hierzu Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.