Verwaltungsrecht

Kompetenz im Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat, sodass Bürger, Unternehmen und Institutionen auf verschiedene Art und Weise mit dem Staat in Berührung kommen. Das Verwaltungsrecht lässt sich in Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht unterteilen.

Während das Allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung regelt, regelt das Besondere Verwaltungsrecht fachspezifische Rechtsregeln für Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige (z.B. Kommunalrecht, Baurecht, Beitrags- und Abgabenrecht, Konzessionsrecht u. a).

Wir beraten sowohl private Auftraggeber, wie Unternehmer und Bauherren im Rahmen von Genehmigungsverfahren und im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens als auch öffentliche Auftraggeber, wie Kommunen und kommunale Eigenbetriebe bei der Ausgestaltung Ihrer Rechtsbeziehungen sowohl gegenüber anderen Hoheitsträgern oder Bürgern.

Öffentliches Baurecht

Im Rahmen des öffentlichen Baurechts unterscheidet man zwischen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Bauplanungsrechtliche Regelungen befinden sich insbesondere in kommunalen Bebauungsplänen und Ortsbausatzungen, im Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Bauordnungen der Bundesländer beinhalten neben Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren im Sinne der Gefahrenabwehr und Gefahrenprävention verschiedene Regelungen, um die Sicherheit von Bauvorhaben zu gewährleisten (z.B. Abstands-, Brandschutzvorschriften, Stand- und Verkehrssicherheit, Anforderung an Bauprodukten und Baustoffen und einzelne Raumarten und Anlagen).

Gerne sind wir Ihnen bei der Prüfung Ihres eigenen Bauvorhabens auf Vereinbarkeit mit Bauordnungs- und Bauplanungsrecht behilflich und prüfen gleichermaßen, ob ein nachbarschaftliches Bauvorhaben gegen Bauplanungs- oder Bauordnungsrecht verstößt.

Beitrags- und Gebührenrecht

Sollten Sie einen Beitrags- oder Gebührenbescheid bekommen haben erhalten haben, prüfen wir gerne dessen Vereinbarkeit mit kommunalen Beitrags- und Gebührensatzungen als auch haushaltrechtlichen Vorschriften wie die Kommunalabgabengesetze der Bundesländer.

Gerne prüfen wir für Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber, wie z. B. Verwaltungsgemeinschaften, kommunale Zweckbetriebe oder kommunale Eigenbetriebe die Vereinbarkeit von Beitrags- und Gebührensatzungen mit abgaben- und haushaltsrechtlichen Vorschriften und Entwerfen auf die individuellen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnittene Satzungsvorschriften.

Betreuung in Baugenehmigungsverfahren

Sollten Sie als Bauherr die Beantragung einer Baugenehmigung beabsichtigen, unterstützen wir Sie gerne bei der rechtlichen Realisierung Ihres Bauvorhabens und unterstützen Sie im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren sowohl bei der Antragstellung als bei der Kommunikation mit der Behörde im laufenden Baugenehmigungsverfahren bis zur Erteilung der Genehmigung für Ihr Bauvorhaben.

Kommunalrecht

Das Kommunalrecht regelt als Bestandteil des Verwaltungsrechts die Rechtstellung öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaften zueinander auf Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung gem. Art.28 Grundgesetz und der Gemeindeordnungen (GemO) der einzelnen Bundesländer.

Gerne vertreten wir Privatpersonen gegenüber Kommunen (z. B. Gemeinde, Stadt) bzw.  Rechtsaufsichtsbehörden (z.B. Landratsamt) in der Durchsetzung Ihrer Rechte, sowohl im Einvernehmen mit der Behörde oder vor dem Verwaltungsgericht.

Wir beraten zudem öffentliche Auftraggeber bei Streitigkeiten zwischen Gemeinden oder Gemeindeorganen und beraten sowohl Kommunen als auch kommunale Zweckbetriebe und Eigenbetriebe bei der Wahrnehmung und rechtlichen Ausgestaltung Ihrer Aufgaben, z. B. durch rechtliche Prüfung und Anpassung von Eigenbetriebssatzungen.

Gewerbe- und Konzessionsrecht

Wenn Sie ein Unternehmen betreiben wollen, benötigen Sie hierfür häufig eine behördliche Erlaubnis oder Genehmigung, die es Ihnen erlaubt Ihr Geschäftsmodell legal auszuüben. Das Erfordernis einer Konzession kann sich aus den §§ 29 ff. Gewerbeordnung (GewO) oder auch aus spezialgesetzlichen Regelungen wie dem Gaststättengesetz (GastG) oder Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ergeben.

Wir prüfen gerne für Sie das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Konzession und unterstützen Sie im Rahmen des Konzessionsverfahrens sowohl bei der Antragstellung als bei der Kommunikation mit der Behörde im laufenden Konzessionsverfahren bis zur Erteilung der Konzession für Ihr Gewerbe.

Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder

Nach den Vorschriften des Bundes- als auch des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (IFG/LIFG) haben antragsberechtigte natürliche und juristische Personen unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.

Wir beraten öffentliche Auftraggeber wie z.B. Kommunen bei der Prüfung der Voraussetzungen eines Informationsbegehrens und ob datenschutzrechtliche Vorschriften, der Schutz geistigen Eigentums, der Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder öffentliche Belange einem Informationszugang entgegenstehen.

Ebenso unterstützen wir öffentliche Auftraggeber abhängig von der Rechtslage bei der datenschutzkonformen Zurverfügungstellung von beantragten Informationen oder unterstützen diese bei der Erstellung von Ablehnungsbescheiden.

Öffentliches Nachbarrecht

Wenn das Bauvorhaben Ihres Nachbarn gegen drittschützende Normen, z.B. Abstandsregelungen und Brandschutzvorschriften verstößt, bestehen sowohl im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens als auch nach Erteilung der Baugenehmigung an Ihren Nachbarn verschiedene Abwehrmöglichkeiten hinsichtlich vom Nachbargrundstück ausgehende Beeinträchtigungen.

Wir beraten Sie gerne über die Erfolgsaussichten eines juristischen Vorgehens gegen das von Ihnen beanstandete Bauvorhaben und Erstellen für sie im Rahmen der Anhörung als des Baugenehmigungsverfahrens Stellungnahmen gegenüber der Baugenehmigungsbehörde. Sollte eine Baugenehmigung erteilt worden sein, beraten wir Sie gerne über die Erfolgsaussichten einer Drittanfechtungsklage.

Subventionsrecht

Das Subventionsrecht stellt die Gesamtheit aller Normen dar, die die Vergabe öffentlicher Leistungen, wie finanzielle staatliche Zuschüsse (z. B. Corona-Soforthilfen) oder andere finanzielle Zuwendungen (z. B. Steuererleichterungen) regeln.

Gerne beraten wir Privatpersonen, die staatliche Zuschüsse beantragen wollen bei der Antragstellung und im Rahmen des Subventionsverfahrens. Ebenso prüfen wir die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs, sollten Sie einen Rückforderungsbescheid erhalten haben und vertreten Sie auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

Ebenso beraten wir öffentliche Auftraggeber bei der Festlegung der Bedingungen für die Zuteilung von Fördermitteln und der rechtssicheren, transparenten und missbrauchssicheren Ausgestaltung von Zuteilungsverfahren durch Erstellung und Prüfung von Förderrichtlinien.