Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht umfasst sämtliche Verträge zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Insbesondere das allgemeine Vertragsrecht, die besonderen Schuldverhältnisse wie Kauf, Miete, Darlehen, Dienst- und Werkvertrag, das Bereicherungs-recht, das Sachenrecht und das Recht der unerlaubten Handlungen. In einer kompetenten und persönlichen Beratung helfen wir Ihnen bei der Gestaltung der Rechtsverhältnisse und bei der Durchsetzung Ihrer vertraglicher Ansprüche. Dabei geht es auch um die Schlechterfüllung von Verträgen und die daraus resultierenden Ansprüche. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Haftungsfälle aus unerlaubter Handlung und die Produkthaftung.