Urheberrecht und Designschutz, und Gebrauchsmusterrecht

Unser Tätigkeitsspektrum erstreckt sich hierbei von der strategischen Beratung bei der Kreation von Schutzrechten – beispielsweise Designs, Patenten und Gebrauchsmustern – über deren Anmeldung und Pflege bei den gewünschten Patent- und Markenämtern bis zur effektiven außergerichtlichen und gerichtlichen Verteidigung der Schutzrechte unserer Mandantschaft gegen Angriffe Dritter.
Individuell ausgearbeitete und auf die Bedürfnisse des einzelnen Mandanten abgestimmte Vermarktungs- und Verteidigungsstrategien tragen zu einer nachhaltigen Pflege Ihrer Schutzrechte bei.
Die Vermarktung von Schutzrechten unterstützen wir durch den Entwurf, die Verhandlung und den Abschluss von auf die Bedürfnisse unserer Mandantschaft abgestimmten Lizenzverträgen.

Unsere Mandanten gilt es effektiv vor der Verletzung ihrer Urheberrechte und Aufführungsrechte zu schützen. Das Tätigkeitsgebiet unserer Kanzlei erstreckt sich hierbei von der Sicherung und Vermarktung von Verwertungsrechten im Rahmen von Arbeits-, Lizenz- und sonstigen Verträgen bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Verteidigung der Urheberrechte unserer Mandantschaft.
Auf die Bedürfnisse unserer Mandanten abgestimmt sorgen wir für einen effektiven Designschutz, beispielsweise durch die Anmeldung von Designs und ggf. ergänzenden. 3D-Marken.
Die Kanzlei verfügt auch insoweit über langjährige Erfahrung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Verteidigung von Urheber- und Designschutzrechten.