Arzneimittelrecht

Wir beraten Sie in diesem Rechtsgebiet vor allem im Bezug auf die Werbung mit Arzneimitteln. Bezüglich der Werbung für Arzneimittel hat der Gesetzgeber weitreichende Einschränkungen getroffen um den Verbraucher vor einem übermäßigen Arznei-mittelkonsum zu schützen.

Zu unseren Mandanten zählen vor allem Apotheker, die sich vor Einführung neuer Werbekonzepte, neuer Internetseiten oder neuer Werbemittel von uns bezüglich heilmittel-werberechtlicher Bedenken beraten lassen. Auch für den Fall, dass Sie wegen heilmittel-werberechtlicher Verstöße eine Abmahnung erhalten haben oder gar ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, sind wir der richtige Ansprechpartner.

Lebensmittelrecht

Die Abgrenzung von Arzneimitteln, Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Diätprodukten usw. kann fließend und daher sehr schwierig sein. Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften für das in Verkehr bringen, die Werbung und die Kennzeichnung dieser Produkte ist eine klare und eindeutige Abgrenzung aber dringen notwendig. Hierbei beraten und vertreten wir im Fall von streitigen Auseinandersetzungen.

Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellen die Vorschriften zu dem In Verkehr Bringen von neuen Lebens-mitteln, dar.
Wir entwickeln mit Ihnen mögliche Präventivstrategien gegen Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren und beraten Sie zu den hygienischen Anforderungen.

Apothekenrecht

Unsere Beratungsleistungen reichen von der rechtlichen Hilfestelllung bis zur Eröffnung einer Apotheke und der Einholung der hierzu notwendigen Betriebserlaubnis bis zum Verkauf, der Verpachtung oder einer Apothekenübernahme.
Bei Fragen zu der Erschließung neuer Vertriebswege, sei es der Versandhandel oder der Aufbau eines Franchisesystems, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Ein weiteres Betätigungsfeld im Bezug auf Apotheken stellt die Beratung bei der Werbung für Ihre Apotheke dar.