Wir beraten Unternehmen bei der Etablierung eines Arbeitnehmererfindermanagementwesen im Betrieb, im Rahmen von Schiedsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und vor den Gerichten.
Wir helfen Arbeitnehmer bei Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber, im Hinblick auf ein angemessenes Arbeitnehmererfinderentgelt, das richtige Augenmaß zu entwickeln, die richtigen Maßnahmen während der Beschäftigung beim Arbeitgeber im Rahmen von Schiedsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt zu ergreifen und stehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Inanspruchnahme der Erfindungen und der Wahrung des Fristenmanagement beratend zur Seite.
Oberstes Ziel unserer Beratung ist ein Ausgleich der berechtigten Arbeitgeberinteressen, die sich aus der Zurverfügungstellung der Arbeitsmittel und dem Kontext der Arbeitsstelle zur Erfindung ergibt sowie dem geistigen Eigentum und der innovatorischen Leistung des Arbeitnehmers. Dies dient unmittelbar auch dem Erhalt und der Verbesserung des Betriebsklimas, der Belastbarkeit der Arbeitnehmer und der Arbeitsplatzsicherheit im Unternehmen.