Gesellschaftsstreitigkeiten

Streitigkeiten unter den Gesellschaftern  

Streitfragen unter Gesellschaftern in Gesellschaften in denen Gesellschafter paritätisch Anteile halten oder in sogenannten Zweimanngesellschaften, in denen die Gesellschafter jeweils 50 % der Anteile halten, gehören mithin zum schwierigsten Feld der Auseinandersetzungen und sind oft sehr komplex und langwierig.

Bei Fragen der Einziehung, des Ausschlusses eines Gesellschafters sowie der oft damit verbundenen Frage der Kündigung der Geschäftsführeranstellungsverträge sowie bei Fragen der Bewertung der Geschäftsanteile bedarf es eines strategisch überlegten und abwägenden Vorgehens.

Wir entwickeln mit Ihnen zusammen je nach Lage des Falles, Lösungs-, Vermeidungs- und Angebots- und Resilienzstrategien um eine spannungsfähige Fortsetzung der Gesellschaft auch im Auseinandersetzungsmodus zu erreichen.

Sowohl das Schlichtungsverfahren als auch ein Angebotsverfahren bis hin zum Ausschlussverfahren bedarf es einer Vorbereitung unter Abwägung der Vor- und Nachteile sowie einer engen Abstimmung mit kooperierenden Steuerberaterkanzleien und Wirtschaftsprüferkanzleien.

 

Bewertung von Ausscheidungsguthaben und Einziehungsguthaben

Regelmäßig regelt der Gesellschaftsvertrag nach welcher Methode Ausscheidungsguthaben zu bewerten sind.

Ob diese allerdings mit der geltenden Rechtsprechung vereinbar sind bedarf einer Prüfung. Darüber hinaus ist oftmals die Frage, ob das Abfindungsguthaben  aus freiem Kapital der Gesellschaft bezahlt werden kann. Eine Ausreichende Kapitalisierung spielt daher auch stets vor einem Gesellschafterausschluss eine gewichtige Rolle.

 

Es stellen sich regelmäßig die nachfolgenden Fragen, bei denen wir Sie gerne begleiten::

  • Mit welcher Frist und unter welcher Abfindung kann ein Fremdgeschäftsführer aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden?
  • Wie kann die Gesellschaft vermeiden, dass nach dessen Ausschluss (unlauterer) Wettbewerb erfolgt.
  • Welche Abfindungsansprüche haben ausscheidende Gesellschafter?
  • Können diese verrechnet werden mit Haftungsansprüchen der Gesellschaft?
  • Wo fallen die Gesellschaftsanteile an? Bei der Gesellschaft nach der Einziehung oder bei übernehmenden Gesellschafter?
  • Aus welchem Kapital müssen die Abfindungen bezahlt werden?
  • Welche rechtliche Möglichkeiten stehen der Gesellschaft zu, um gegen Gesellschafterbeschlüsse vorzugehen?
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Anfechtungsklage und einer Nichtigkeitsklage ?
  • Welche Fristen müssen Sie beachten?
  • In welcher Situation empfiehlt sich eine einstweilige Verfügung gegen einen Gesellschafterbeschluss und was sind deren Voraussetzungen?
  • Kann ein Geschäftsführer eine GmbH verlassen, wenn sich diese in der Krise befindet? Was sind hier die Voraussetzungen ?
  • Können Sie Ihren Geschäftsanteil frei veräußern oder bedürfen Sie der Zustimmung der verbleibenden Gesellschafter?
  • Kann ich als Gesellschafter die Auszahlung von in Rücklagen oder auf dem Kapitalkonto des Gesellschafters thesauriertem Gesellschaftervermögen fordern und wenn ja in welcher Höhe
  • Was kann passieren, wenn die Gesellschaft nach Kündigung eines Gesellschafters keinen Eintritt in die Gesellschafterstellung erklärt?