Französisches Recht /
Rechtsverkehr mit Frankreich

Unsre Rechtsanwältin und Kollegin Avocat Jeanne Gaillard betreut Sie in sämtlichen Export- und Importsituationen sowie den typischen Inhouse Beratungstätigkeiten nach Frankreich.
Dazu gehört die Vorbereitung und Unterstützung, aber auch die Erfüllung des notwendigen Paperwork bei der Eröffnung von Zweigniederlassungen deutscher Firmen in Frankreich und französischer Firmen in Deutschland.
Neben der Registration beraten wir umfassend bei der Etablierung von Zweigniederlassungen, Anmeldungen, Gestellung von Vertragswerken, insbesondere Handelsvertreter, Vertriebs- und Lieferverträge, Beratung über das Marken- und Gesellschaftskonzept, Beratung und Hilfestellung beim Markteintritt, sowie Vermittlung der interkulturellen Rechtskompetenz.