Wir betreuen Unternehmen wie Arbeitnehmer, Selbstständige oder Geschäftsführer, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt die Gestaltung von Verträgen in allen Bereichen des Arbeitsrechts dar. Hierbei werden wir sowohl im Individualarbeitsrecht, als auch im Kollektivarbeitsrecht für Sie tätig.
Im Individualarbeitsrecht steht die Erstellung von Arbeitsverträgen jeglicher Art im Vordergrund. Des Weiteren beraten und vertreten wir Sie bei der Beendigung von Arbeitsverträgen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.
Auch der Schutz besonderer Personengruppen wie Schwangere, Mütter und Schwerbehinderte gehören zu unserem Tätigkeitsfeld. Darüber hinaus beraten wir Sie in allen Fragen von Diskriminierungen nach dem Antidiskriminierungsgesetz (AGG).
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts werden wir für Sie in den Bereichen Tarifvertragsrecht, sowie Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht tätig.