Wussten Sie bereits, dass Farbmarken auch ggf. als Design geschützt werden können? Ist Ihnen bewusst, dass auch einfache Formgebungen von Alltagsgegenständen, sofern sie einen neuen Formenschatz darstellen, für 6 € pro Design im Rahmen einer Sammelanmeldung geschützt werden können?
Das Design ist neben dem Urheberrecht ein die Schutzrechtsstrategie abrundendes, schnell zu schaffendes und effektiv wirkendes absolutes Schutzrecht.
Wir beraten bei der Erstellung einer Schutzrechtsstrategie, der Herstellung und der Durchsetzung von Lizenzverträgen sowie der gerichtlichen Durchsetzung bei Verletzungsansprüchen, Auskunfts- Schadenersatz- und Untersagungsansprüchen.