Presse und Medienrecht

Sie fühlen sich in der Presse, im Bewegbild oder in den sozialen Medien in einem falschen Zusammenhang dargestellt und/oder unfreiwillig als Testimonial oder Werbeträger missbraucht?

Es werden Bilder von Ihnen ohne Ihre vorherige Zustimmung in Werbeträgern, in Medien oder sozialen Medien veröffentlicht?

In diesem Fall stehen Ihnen unterschiedliche Rechtsbehelfe, die sich im Presserecht über die letzten Jahrzehnte sehr ausgefeilt entwickelt haben, wie Unterlassungsansprüche, Gegendarstellungsrechte, Berechtigungsrechte, sowie Schadensersatzrechte zur Verfügung.

Zur Klärung und Satisfaktion von Persönlichkeitsverletzungen und/oder zur diskreten Beseitigung von unfreiwilligen Darstellungen im Netz und in den Medien, insbesondere zur Durchsetzung Ihres Rechtes auf „Vergessen werden“ oder auch zur rechtskonformen Eigendarstellung und Werbung nach Ihren Vorstellungen verhelfen wir Ihnen gerne außergerichtlich und gerichtlich im Rahmen einer Beratung und forensischen Vertretung.

Außerdem vertreten wir Blogger/innen und Influencer/innen bei Vertragsfragen, bei der Kennzeichnung von Werbung, sowie gegen Bußgeldbescheide der Landesmedienanstalten.