Gesellschaftsrecht

Unser Beratungsspektrum reicht von GmbH-, aktien- und konzernrechtlichen Fragen hinsichtlich der Gründung von Gesellschaften in Deutschland und auch in Frankreich und den USA, über gestaltende Maßnahmen der Gesellschaftsstruktur bis hin zur Beendigung oder dem Generationswechsel in Familiengesellschaften.

Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen spielen sich  wegen der kurzen Anfechtungsfristen und dem großen Sicherungsbedürfnis von Teilnahme–und Mitgliedschaftsrechten regelmäßig im hoch zeitkritischen einstweiligen Verfügungsverfahren ab, dem unser besonderes Augenmerk gilt.

Sie erhalten von uns aber auch über die litigation-Analyse hinaus  ein tagesaktuelles „Value assessment“ und eine Fehleranalyse Ihres Business Development.

Gesellschafterstreitigkeiten sind zugespitzt stets Ausdruck eines Streits über den Kurs des Unternehmens und damit Strategie- und Managementfrage. Die Lösung von Streitfragen setzen oft auch unterbundene unternehmerische Energien und verhinderte geschäftliche Fantasien frei und geben eine Analyse für Fehlentwicklungen im Unternehmen.

Durch die Gremientätigkeiten unserer Anwälte in Unternehmen und Organisationen der öffentlichen Hand erhalten Sie neben einer lösungsorientierten, rechtlichen Beratung und Vertretung komplexer gesellschaftsrechtlicher Gestaltungsfragen auch den strategischen Blick auf Ihr Unternehmen von außen.
Wir beraten Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen, beim Wechsel der Geschäftsleitung, bei Haftungsfragen hinsichtlich der Geschäftsführer, Vorstände, Gesellschaftern, Aufsichtsräte und Führungskräften. Wir vertreten bei Anfechtungsklagen und begleiten bei Restrukturierungen, Formwechsel, Spaltungen und Verschmelzungen.