Neues Sorgerecht

Lang hat es gedauert seit den Entscheidungen des EuGH und des BVerfG , seit 19.5.2013 ist es in Kraft: das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge.

Damit wird für unverheiratete Väter der Zugang zum Sorgerecht endlich vereinfacht. Galt bislang, dass die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht für das nichteheliche Kind zustimmen musste und eine Zustimmmung nicht gerichtlich erzwungen werden konnte, so soll es nun eine gemeinsame Sorge immer dann geben, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht.

Die gemeinsame Sorge wird damit zur Regel -Voraussetzung ist allerdings immer noch, dass der Vater entsprechend tätig wird. Daran, dass mit Geburt zunächst die unverheiratete Mutter die alleinige Sorge hat, hat sich nämlich nichts geändert.

Dieses Gesetz, das nun beiden Elternteilen die Möglichkeit gibt, ihre Verantwortung als Eltern auch tatsächlich wahrzunehmen, war überfällig. Dass die Mutter  den Vater bislang ohne sachlichen Grund bei der elterlichen Sorge außen vor lassen konnte, wurde der Verantwortung auch des Vaters nicht gerecht.

Auf einem anderen Blatt steht, dass die Probleme  mit dieser Regelung nicht enden.  Gemeinsame Sorge erfordert, dass beide Elternteile -jedenfalls gelegentlich-  tatsächlich gemeinsame Entscheidungen treffen.  Dies geht nicht ohne ein Mindestmaß an Kommunikation und Kooperation. Hiermit dürften sich auch nie verheiratete Elternteile künftig nach einer Trennung  mitunter genau so schwer tun wie geschiedene Mütter und Väter.

 

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